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Kirche der Zukunft

Nachbarschaftsräume werden konkreter


Durch Änderung des Regionalgesetzes hat die Synode 2022 die
v e r b i n d l i c h e Z u s a m m e n a r b e i t v o n K i r c h e n g e m e i n d e n i n
„Nachbarschaftsräumen“ beschlossen.

Die Dekanate bilden Nachbarschaftsräume bis 31.12.2023 und
erstellen im Benehmen mit den Gemeinden einen Regionalplan, in dem
jede Kirchengemeinde einem Nachbarschaftsraum zugeordnet ist.
Dieser wird im Herbst 2023 von der Dekanatssynode beschlossen und
der Kirchenverwaltung angezeigt.

Seit Sommer 2022 haben wir uns im Bereich Süd unseres Dekanats oft
getroffen und über die räumliche Zusammensetzung eines gemeinsamen
Nachbarschaftsraums diskutiert, sondiert und beraten.

Bereits jetzt schon arbeiten die „Hünfeldener“ Gemeinden zusammen.
So war klar, dass dies die Grundlage eines neuen Nachbarschafts-
raumes sein sollte. Nach den gesetzlichen Vorgaben war dieser Raum
alleine zu klein. Auf der anderen Seite war innerhalb unseres
Kirchenvorstandes Konsens, dass ein Nachbarschaftsraum auch nicht
zu groß sein kann, um erfolgreich sein zu können.

In einem ersten Beschluss haben wir uns somit dafür entschieden, dass
folgende Kirchengemeinden einen gemeinsamen Nachbarschaftraum
bilden:

· Kirberg-Ohren

· Dauborn

· Nauheim/Heringen/Neesbach

· Mensfelden-Linter

· Weyer

· Münster

Mit diesen Gemeinden möchten wir uns weiter beraten und austauschen.
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr
Vertrauen.

Arndt Preußer

Vorsitzender des Kirchenvorstandes


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